
Das aktive und passive Wahlrecht sowie das Recht, öffentliche Ämter auszuüben. Bei Freiheitsstrafen ab einem Jahr geht das passive Wahlrecht verloren, die Amtsfähigkeit wird (für fünf Jahre) aufgehoben. Das aktive Wahlrecht kann unter besonderen Voraussetzungen aberkannt werden.
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Mit bürgerlichen Ehrenrechten wurde früher die Summe von Befugnissen und rechtlichen Eigenschaften bezeichnet, die die Ehre als Staatsbürger kennzeichnen. Dazu gehören u.a. Fähigkeit zur aktiven Teilnahme am Staats- und Gemeindeleben, Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter, Fähigkeit zur Übernahme von Vormundschaften und Beistandscha...
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